Frau sitzt mit Laptop auf dem Sofa
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Veröffentlichungen

Veröffentlichungen

Hier haben wir für Sie alle veröffentlichungspflichtigen Informationen zur EEG-Umlage, die Transparenzangaben nach dem Thüringer Klimagesetz, Informationen zur Marktkommunikation sowie Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) zusammengestellt.

  • Wärmepreisbremse

    Kunden profitieren 2023 von der Wärmepreisbremse

    Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

    Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten des Vorjahresverbrauchs) wird auf Basis der Differenz zwischen einem gesetzlich festgelegten Referenzpreis und dem nach dem Liefervertrag geschuldeten Arbeits-/Gruppenpreis ein monatlicher Entlastungsbetrag berechnet. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

    • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
    • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
    • für Strom 40 Cent/kWh.

    Damit kommt es nur zu einer Entlastung über die Preisbremsen, wenn der vertraglich vereinbarte Preis den vorgegebenen Referenzpreis überschreitet.

    Der Staat übernimmt dann den errechneten monatlichen Entlastungsbetrag, der den Kunden jeweils in den - den Verbrauch des Jahres 2023 umfassenden - Rechnungen gutgeschrieben wird. Sind monatliche Abschläge oder Vorauszahlungen zu leisten, senkt der monatliche Entlastungsbetrag im Vorfeld auch diese.

    Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

    Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website der TEAG:  Tipps zum Energiesparen

    Hinweis: Ungeachtet der Preisbremse kann ein Preisvergleich für Sie als Kunde lohnend sein.

  • EEG-Umlage

    Wegfall der EEG-Umlage für TWS-Stromkunden

    Durch die Steigung der Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sind viele Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher stark steigenden Strompreisen ausgesetzt.

    Neben den Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb fließen in die Stromkosten der Letztverbraucher auch die sog. staatlich veranlassten Kostenbestandteile ein. Die EEG-Umlage ist schon seit vielen Jahren ein Bestandteil dieser Kosten. Seit Beginn des Jahres 2022 beträgt diese 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto).

    Vor diesem Hintergrund soll mit dem „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ eine Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten erreicht werden. Mit diesem Gesetz wird die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 – auf null herabgesetzt.

     

    Was ist die EEG-Umlage?

    Mit der EEG-Umlage wird seit Jahren der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.

    Für 2022 beträgt diese 3,723 ct/kWh netto. In Ihrem Strompreis ist die EEG-Umlage enthalten. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher*innen die EEG-Umlage bezahlen. Es gibt jedoch für spezielle industrielle Großverbraucher Sonderregelungen.

     

    Wie wird die Senkung weitergegeben?

    Das Wichtigste vorab: Sie als Kunde müssen nichts tun. Die TWS kümmert sich um alles.

    Vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 wird die EEG-Umlage auf null ct/kWh herabgesetzt. Daraufhin senkt die TWS den Verbrauchspreis der Grund- und Ersatzversorgung zum 1.7.2022 um 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto). Alle Produktkunden der TWS erhalten die Senkung im vollen Umfang als Gutschrift auf Ihrer Rechnung. Sie finden die Verbrauchspreissenkung dort als „EEG Entlastung 2022“ wieder.

  • Transparenzangaben nach ThürKlimaG

    Veröffentlichungen der TWS Thüringer Wärme Service GmbH von Umweltauswirkungen und Produktinformationen der Fernwärmeversorgung nach § 8 Abs. 6 ThürKlimaG.

    Informationen über die Umweltauswirkungen der Fernwärme

    nach § 8 Abs. 6 Ziffer 1 ThürKlimaG

    • Spezifischer Faktor für Kohlendioxidemissionen:
      • 2021: 0,181 tCO2/MWh
    • Primärenergiefaktor fp,FW: 0,00 *

    Produktinformation zum Anteil der einzelnen Energieträger an dem Gesamtenergieträgermix

    nach § 8 Abs. 6 Ziffer 2 ThürKlimaG

    Veröffentlichung der Klimakonzepte 

    nach §8 Abs. 5 ThürKlimaG

    Die TWS betreibt das Fernwärmenetz im Industrie – und Gewerbegebiet Schwarza in Rudolstadt und versorgt Kunden mit Fernwärme am Standort. Hierzu zählen Industrie, öffentliche Gebäude sowie Gewerbebetriebe.

    Gleichzeitig liefert TWS die Fernwärme als Vorlieferant an die Energieversorgung Rudolstadt GmbH (EVR), die wiederum das Netz in Rudolstadt betreiben und die Endkundenbelieferung durchführen. Die TWS und EVR nutzen dabei jeweils ihre eigenen Netze.

    Die TWS mit ihrem HKW Schwarza im Industrie- und Gewerbegebiet Schwarza/ Rudolstadt produziert aktuell im GuD/ KWK Koppelprozess auf der Basis von Erdgas Strom, Wärme sowie Druckluft und weitere Medien. Die TWS hat für das HKW einen grünen Pfad entwickelt, um so bis 2040 nahezu klimaneutral Fernwärme, Prozessdampf und Strom zu erzeugen. Das Konzept ist der Ausgangspunkt für die detaillierte Planung der davon abzuleitenden Einzelmaßnahmen und kann hier eingesehen werden. 

    Download

  • Marktkommunikation

    Kommunikationsparameter Strom

    Gemäß der Festlegung BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 für einheitliche "Geschäftsprozesse und Datenformate bei der Belieferung von Elektrizität" (GPKE) hat die TWS Thüringer Wärme Service GmbH ihre Geschäftsprozesse und Datenformate angepasst. Nachfolgende Formate werden für den Datenaustausch verwendet und sind ab 07.05.2012 gültig:

    Marktrolle: Lieferant
    Firmenname: TWS Thüringer Wärme Service GmbH
    Straße / Hausnummer: Breitscheidstraße 160
    PLZ / Ort: 07407 Rudolstadt
    BDEW / ILN: 9904055000000
    USt-IDNr.: DE 167 665 625 
    Ansprechpartner: Rigo Höhne
    Telefonnummer: 03672 489013

     

    Es gelten nachfolgend genannte Formate:*

    Syntaxprüfung: CONTRL                                                 
    Inhaltsprüfung: APERAK
    Lieferantenwechsel: UTILMD
    Zuordnungsliste: UTILMD
    Änderungsmitteilungen: UTILMD
    Zählerdaten: MSCONS
    Lastgangdaten: MSCONS
    Abrechnungsdaten: INVOIC
    Zahlungsavis: REMADV

     *in der jeweils gültigen Version

    Email-Adresse für EDIFACT-Nachrichten (Marktrolle Lieferant): ems@teag.de

    Bilanzkreisverantwortlicher

    Firma: TEAG Thüringer Energie AG
    Marktpartner-ID: 9903106000000
    Straße / Nr.: Schwerborner Straße 30
    PLZ / Ort: 99087 Erfurt
    Ansprechstelle: Frank Trautwein
    Telefon: 0361 652-2922
    Fax: 0361 652-2053
    E-Mail: bilanzkreis@teag.de
    Regelzone (EIC): 10YDE-VE-------2
    Bilanzkreis (EIC): 11XETE----EMS-V9

     

     

  • REMIT

    Veröffentlichungen nach REMIT

    Die TWS Thüringer Wärme Service GmbH veröffentlicht wichtige Insider-Informationen gemäß Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011 auf der Seite:

    Disclosure according to REMIT

    TWS Thüringer Wärme Service GmbH publishes important insider information according to Art. 4 of the European Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency (No. 1227/2011) from 25th October 2011 at:

TWS Thüringer Wärme Service GmbH

Breitscheidstraße 160
07407 Rudolstadt

Standort Erfurt

Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt

24h-Störungshotline

  • Tel03672 4890-20